Variante 1:
Kostenneutrale Umbuchung auf einen späteren Termin binnen eines Jahres.
Variante 2:
Bei Beherbergungsverboten, durch lokale Behörden, der hessische Landes- oder Bundesregierung angeordnet, erhalten Sie auf Wunsch bereits getätigte Zahlungen zu 100% binnen zwei (2) Wochen erstattet. Um das monetäre Risiko meiner Gäste zu reduzieren ist die finale Zahlung erst eine (1) Woche vor Buchungsantritt fällig. Wird diese nicht getätigt, sprich die Partei tritt die Buchung nicht an, verfällt die bereits geleistete Anzahlung.